Hausgeld-Umlegen

CO2-Kosten aufteilen bei vermieteter Eigentumswohnung

Stand: 19.10.2026. Rechtsgrundlagen: BetrKV, BGB, WEG (gesetze-im-internet.de).

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten der Heizung. Das regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Für Vermieter einer Eigentumswohnung ist die Frage, woher sie die nötigen Angaben bekommen. Dieser Ratgeber fasst den Gesetzestext zusammen. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wann das Gesetz gilt

Das Gesetz gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe für Heizung oder Heizung und Warmwasser genutzt werden, für die in einer Rechtsverordnung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind. Es gilt auch für die eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Aufteilung gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Die Regeln gehen dem Mietvertrag vor (§ 2 Abs. 5 CO2KostAufG).

Das Stufenmodell für Wohngebäude

Der Vermieter ermittelt bei der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Der Wert wird auf die erste Nachkommastelle gerundet (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Er wird in die Tabelle der Anlage zum Gesetz eingeordnet:

CO2-Ausstoß pro m² und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
unter 12 kg 100 % 0 %
12 bis unter 17 kg 90 % 10 %
17 bis unter 22 kg 80 % 20 %
22 bis unter 27 kg 70 % 30 %
27 bis unter 32 kg 60 % 40 %
32 bis unter 37 kg 50 % 50 %
37 bis unter 42 kg 40 % 60 %
42 bis unter 47 kg 30 % 70 %
47 bis unter 52 kg 20 % 80 %
ab 52 kg 5 % 95 %

Zahlenbeispiel (ausgedacht): Das Haus hat 800 m² Wohnfläche und stößt im Abrechnungszeitraum 20.800 kg CO2 aus. Das sind 26,0 kg pro m² und Jahr, also die Stufe „22 bis unter 27 kg“. Der Mieter trägt 70 Prozent. Entfallen nach der Heizkostenverteilung 160 € CO2-Kosten auf Ihre Wohnung, trägt Ihr Mieter davon 112 € und Sie 48 €.

Weicht der Abrechnungszeitraum der Brennstofflieferung von dem im Mietvertrag ab, rechnen Sie die ausgewiesenen Emissionen auf den vereinbarten Zeitraum um (§ 5 Abs. 1 Satz 5 CO2KostAufG).

Was Sie aus der WEG-Abrechnung brauchen

Das Gesetz stellt auf den CO2-Ausstoß des Gebäudes ab. In einer Eigentümergemeinschaft kennen Sie diesen Wert nicht aus Ihrer Wohnung allein. Brennstofflieferanten müssen auf ihren Rechnungen unter anderem die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2, den Preisbestandteil der CO2-Kosten, den Emissionsfaktor und den Energiegehalt ausweisen (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG). Bei einer Zentralheizung sind das in der Regel Rechnungen an die Gemeinschaft.

Sie benötigen deshalb vom Verwalter oder Messdienst:

  1. den CO2-Ausstoß des gesamten Gebäudes im Abrechnungszeitraum in Kilogramm,
  2. die CO2-Kosten des Gebäudes für diesen Zeitraum,
  3. die Gesamtwohnfläche des Gebäudes in Quadratmetern,
  4. den auf Ihre Wohnung entfallenden Anteil nach der Heizkostenverteilung.

Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, wie die Gemeinschaft diese Angaben an den einzelnen Eigentümer weitergibt. Fragen Sie den Verwalter oder den Messdienst, ob die Heizkostenabrechnung sie enthält. Die Bundesregierung stellt ein CO2-Rechentool bereit (§ 11 Abs. 3 CO2KostAufG). Prüfen Sie dort, ob die Eingabe zu Ihrem Fall passt.

Abrechnung an den Mieter

Der Vermieter berechnet den CO2-Anteil des Mieters und zieht seinen eigenen Anteil ab. Den Mieteranteil verteilt er nach der Vereinbarung über die Heizkostenverteilung auf Grundlage der §§ 6 bis 10 HeizkostenV (§ 7 Abs. 1 CO2KostAufG). In der Heizkostenabrechnung weisen Sie aus:

  • den auf den Mieter entfallenden Anteil an den CO2-Kosten,
  • die Einstufung des Gebäudes in die Stufentabelle,
  • die Berechnungsgrundlagen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG).

Zur Heizkostenverteilung selbst siehe Heizkosten aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umlegen.

Das Kürzungsrecht des Mieters

Bestimmen Sie den Mieteranteil nicht oder weisen Sie die Angaben nach § 7 Abs. 3 nicht aus, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Die Kürzung bezieht sich auf den Heizkostenanteil, nicht nur auf die CO2-Kosten.

Weitere Fälle

  • Der Mieter versorgt sich selbst (zum Beispiel mit einer Gasetagenheizung auf eigenen Vertrag): Dann ermittelt der Mieter die Einstufung (§ 5 Abs. 3 CO2KostAufG). Der Vermieter erstattet ihm seinen Anteil. Der Mieter muss den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten ab der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).
  • Denkmalschutz und ähnliche Vorgaben: Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegen, wird der Vermieteranteil um die Hälfte gekürzt. Das müssen Sie dem Mieter nachweisen (§ 9 CO2KostAufG).
  • Neue Regeln für Heizungen nach § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Gesetz enthält dafür zusätzliche Vorschriften (§ 5a und folgende). Sie betreffen nach dem Gesetzestext Netzentgelte ab 2028 und Brennstoffkosten ab 2029 (§ 5a Abs. 1). Dieser Ratgeber behandelt sie nicht.

Mit dem Werkzeug

Das Werkzeug auf der Startseite übernimmt die Heizkosten als fertigen Betrag aus der Abrechnung des Messdienstes. Es berechnet keine CO2-Kostenaufteilung. Berechnen Sie Ihren CO2-Anteil vorab und tragen Sie den Heizkostenbetrag ein, der nach Abzug Ihres Anteils auf den Mieter entfällt. Wie es mit der Frist aussieht, steht in Frist für die Nebenkostenabrechnung 2025.

Häufige Fragen

Gilt das CO2KostAufG für meine vermietete Eigentumswohnung?

Es gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für die Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Aufteilung ist anzuwenden auf Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Ob Ihr Brennstoff erfasst ist, zeigt die Rechnung des Lieferanten. Sie muss die CO2-Angaben enthalten (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG).

Wie hoch ist mein Anteil als Vermieter?

Das hängt vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ab. Die Anlage zum Gesetz ordnet den Wert einer von zehn Stufen zu. Der Mieteranteil liegt zwischen 100 Prozent (unter 12 kg) und 5 Prozent (ab 52 kg). Der Rest ist Ihr Anteil (§ 5 Abs. 2 CO2KostAufG).

Was passiert, wenn ich die CO2-Kosten nicht ausweise?

Bestimmt der Vermieter den Mieteranteil nicht oder weist er die geforderten Angaben nicht aus, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Darf der Mietvertrag dem Mieter mehr CO2-Kosten auferlegen?

Nein. Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen Anteil nach § 5 Abs. 2 CO2KostAufG tragen muss, sind in Mietverträgen über Wohnraum in einem Wohngebäude unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG).

Quellen

Erstellen Sie Ihre Abrechnung mit dem Werkzeug auf der Startseite. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Einzelfall hängt von Ihrem Mietvertrag ab.

Abrechnung erstellen