Frist für die Nebenkostenabrechnung 2025: 31.12.2026
Stand: 19.10.2026. Rechtsgrundlagen: BetrKV, BGB, WEG (gesetze-im-internet.de).
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 muss dem Mieter bis zum 31.12.2026 vorliegen, wenn Ihr Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2025 ist. Dieser Ratgeber erklärt die Frist und die Folgen.
Was das Gesetz sagt
Über Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 BGB).
So berechnen Sie die Frist
Die Frist endet mit dem Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Rechnen Sie: Monat des Endes plus zwölf Monate, dann der letzte Tag dieses Monats.
| Abrechnungszeitraum endet am | Frist endet am |
|---|---|
| 31.12.2025 | 31.12.2026 |
| 30.06.2025 | 30.06.2026 |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 (bereits abgelaufen) |
Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag. Planen Sie so, dass die Abrechnung dem Mieter bis dahin nachweisbar zugeht. Versenden Sie sie nicht erst am letzten Tag.
Zeitplan bei einer vermieteten Eigentumswohnung
Bei Eigentumswohnungen hängen Sie von der Hausgeldabrechnung ab. Den Verwalter verpflichtet das Gesetz, nach Ablauf des Kalenderjahres die Jahresabrechnung aufzustellen (§ 28 Abs. 2 WEG). Kommt sie spät, bleibt Ihnen weniger Zeit. Fragen Sie deshalb früh nach dem Termin. Ob eine Verzögerung des Verwalters Sie entlastet, hängt vom Einzelfall ab und ist rechtlich nicht sicher. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Ausnahme „nicht zu vertreten“ greift.
Ablauf in vier Schritten
- Hausgeldabrechnung 2025 anfordern, falls sie noch fehlt.
- Heizkostenabrechnung des Messdienstes besorgen.
- Abrechnung erstellen (siehe Nebenkostenabrechnung aus der Hausgeldabrechnung erstellen).
- Abrechnung dem Mieter nachweisbar zustellen und Belege bereithalten (§ 556 Abs. 4 BGB).
Frist des Mieters
Auch der Mieter hat eine Frist: Einwendungen gegen die Abrechnung muss er spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Rechner
Das Werkzeug auf der Startseite zeigt zu Ihrem Abrechnungszeitraum die Frist an und rechnet die Abrechnung durch. Es ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Nebenkostenabrechnung für 2025 erstellen?
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2025, läuft die Frist am 31.12.2026 ab.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Zu einem Guthaben des Mieters trifft diese Vorschrift keine Aussage. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Muss ich zwischendurch eine Teilabrechnung machen?
Nein. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet (§ 556 Abs. 3 Satz 4 BGB).
Wie lange hat der Mieter für Einwendungen Zeit?
Der Mieter muss Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach kann er sie nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB).
Quellen
- § 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten (Absatz 3: Abrechnung und Fristen)
- § 28 WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Erstellen Sie Ihre Abrechnung mit dem Werkzeug auf der Startseite. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Einzelfall hängt von Ihrem Mietvertrag ab.
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